Obstbaumwiesen für Bienen

Erheblich weniger Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Rohhonig

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mitteilte, liegen die Ergebnisse des Honigmonitorings von 2009 vor.
Die Landesregierung führte dieses Monitoring schon mit Beginn im Jahr 2000 durch, als Folge des zwischenzeitlich flächendeckenden Befall von Feuerbrand im Land. Die Feuerbrände verursachten in den vergangenen Jahren immer wieder größere Schäden an Kernobst wie beispielsweise Birne, Apfel und Quitte.

Trotz intensivster weltweiter Forschung ist es leider immer noch nicht gelungen, ohne streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel eine wirksame Bekämpfungsmaßnahme zu entwickeln. Die Untersuchungen von Honig mit derzeit 175 untersuchten Proben haben ergeben, dass sich in 142 Proben kein Streptomycin gefunden hat – dies sind rund 81 Prozent. In den anderen 24 Proben wurden lediglich Spuren unterhalb des Grenzwertes gefunden (14 Prozent) und bei lediglich neun Proben wurde der Höchstwert überschritten.

Verband kauft belasteten Honig auf

Nach diesem bisher vorläufigen Ergebnis sind davon rund 1500 Kg Honig betroffen. Diese Menge entspricht noch genau 18 Prozent zum Vorjahr. Honigproben, die die Höchstmenge überschritten hätten, werden als nicht mehr verkehrsfähig eingestuft und vom Landesverband für Erwerbsobstbau aufgekauft. Diese Maßnahme verhindert, dass der belastete Honig an den Endverbraucher gelangt.

Bewertungskriterium: Rückstandsmenge von Streptomycin

Ausschlaggebend für die Bewertung der Proben ist die gesetzliche Rückstandshöchstmenge für Streptomycin, die seit dem 01.09.2008 von 0,02 Milligramm pro Kilogramm auf 0,01 Milligramm pro Kilogramm abgesenkt wurde. Da Streptomycin speziell während der Blüte von Obstbäumen angewandt werden muss, können Einträge in den Rohhonig nicht ausgeschlossen werden. Somit besteht seit einigen Jahren das Angebot des Landes, dass Imkers mittels Monitoring ihren Honig untersuchen lassen können – vorausgesetzt sie kommen aus den betroffenen Gebieten.

Spritzen: Lediglich nach amtlicher Empfehlung

Die Vorgehensweisen und Maßnahmen wurden bereits im Frühjahr mit den Imkerverbänden abgestimmt. Um eine Anwendung dieser Mittel auf das wirklich Nötige zu beschränken, sind der Erwerb und die Ausbringung akribisch und detailliert geregelt und werden auch strengstens kontrolliert. Streptomycin darf nur bei angemessenem Infektionsdruck und nach amtlicher Empfehlung eingesetzt werden. Die Roh-Honigproben aus den Gebieten, in welchen Feuerbrandbekämpfung stattgefunden hat, wurden über die zuständigen Landwirtschaftsbehörden zusammengetragen und beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg sowie beim Amt für Gesundheit- und Verbraucherschutz in St. Gallen untersucht.

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